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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Sämtliche Leistungen einschliesslich aller Beratungsleistungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen.
Änderungen oder Ergänzungen unserer AGB´s sind nur dann wirksam, wenn sie in schriftlicher Form verfasst werden.
Die Abnahme der ersten Leistung der Traumfeier-Agentur gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Vertragsabschluss / Vertragsinhalt
Das unverbindliche Erstgespräch ist kostenfrei.
Nach dem Erstgespräch erstellt die Traumfeier-Agentur ein schriftliches Angebot mit dem Inhalt des Leistungsumfanges sowie der Gesamtkosten.
Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis eines vom Kunden unterzeichneten Vertrages.
Die von der Traumfeier-Agentur angebotenen Dienstleistungen erfolgen entsprechend der getroffenen Vereinbarungen.
Vereinbarungen, Bestellungen oder Änderungen sind schriftlich festzuhalten.
Auflaufende Barauslagen wie Gebühren, Fahrtkosten, usw. sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden extra berechnet. Pauschalen sind nach Absprache möglich. Bei Komplettplanungen sind diese jedoch inklusive.
Falls nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart erfolgt die Verpflegung sämtlicher Lieferanten, Akteure und des Betreuungspersonals unentgeltlich durch den Auftraggeber. Anfallende Fahrt- oder Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Beauftragung zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten erfolgt im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers (Kunden). Daraus ergibt sich, dass wir für die Nichterfüllung der Verträge keine Haftung übernehmen.
Für die von der Traumfeier-Agentur organisierten Hochzeitsseminare werden ausschliesslich unsere eigenen Dokumentationen verwendet.
Alle Rechte daran behalten wir uns vor. Ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits dürfen die Unterlagen oder Teile davon nicht vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
3. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, nach Erhalt dieser, innerhalb von 7 Tagen fällig.
Sofern nicht anders vereinbart, werden durch die Traumfeier-Agentur zwei Abschlagszahlungen und eine Endabrechnung vorgenommen. Nach Auftragsbestätigung ist die erste Abschlagszahlung fällig.
Die Abrechnung der angebotenen Fremdleistungen und Kosten Dritter erfolgt direkt mit dem Auftraggeber. Der Kostenabgleich mit den Fremdlieferanten kann auch, nach Vereinbarung, vom Auftragnehmer übernommen werden.
Die Traumfeier-Agentur hat auch dann Anspruch auf die Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht von der Agentur zu vertreten ist, die Veranstaltung nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann.
4. Stornierung / Kündigung
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes einer Komplettbetreuung richtet sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Veranstaltungstag. Bis sechs Wochen vor dem angegebenen Veranstaltungstag beträgt die Stornogebühr 50%, bis vier Wochen davor 75%, bis eine Woche davor 90% und ab einer Stornierung kürzer als eine Woche vor der Veranstaltung 100% vom vereinbarten Bruttopreis. Bei Rücktritt von einem vereinbarten Teilmanagement und/oder der Festtagsbetreuung werden bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstag 50%, bis zu zwei Wochen vorher 75% und ab einer Stornierung kürzer als zwei Wochen 100% des vereinbarten Bruttobetrages in Rechnung gestellt. Ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart, hat die Traumfeier-Agentur das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleistete Stunden zu verrechnen.
Die Traumfeier-Agentur behält sich, bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber, vor, den Vertrag zu kündigen.
5. Haftung / Vertragsstrafe
Gegenüber dem Auftraggeber haftet die Traumfeier-Agentur für Schäden nur, wenn ihr oder ihrer Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Ersatz von Folgeschäden, eventuell Vermögensschäden oder Haftung für fehlerhafte Auftragsausführung durch Dritte sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Fehler, die auf Information, Empfehlung und Weisung der Auftraggeber zurückzuführen sind.
Wird die Veranstaltung /Dienstleistung, z.B. nach Stornierung oder Ausübung des Rücktrittsrechtes, ganz oder teilweise ohne Beteiligung der Traumfeier-Agentur durchgeführt, aber unter Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, an die Traumfeier-Agentur als Vertragsstrafe die Vermittlungsgebühr zzgl. Auslagenpauschale sowie eines Betrages in Höhe von 1.500 €, unter Anrechnung bisher geleisteter Zahlungen, zu begleichen.
Bietet die Traumfeier-Agentur ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, so ist dies keine Kinderbetreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. Die Traumfeier-Agentur übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernehmen wir keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern sie nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die Traumfeier-Agentur berechtigt sämtliche daraus entstehenden Kosten, Auslagen und Spesen sowie bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
7. Sonstiges / Schlussbestimmung
Die durch die Traumfeier-Agentur selbst erstellten oder vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten oder Bilder dürfen für Marketingzwecke veröffentlicht werden.
Gerichtsstand für alle, sich aus dem Auftrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der Firma zuständige Gericht.
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